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Gesetzliche Mindestregime 2026

Mindestpension in Europa (2026)

Gesetzliche Vergleichsanalyse von Mindestpensionen, Ausgleichszulagen-Richtsätzen, Partneranrechnungen und Exportbestimmungen nach VO 883/2004 in 16 europäischen Staaten.

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16 aktive gesetzliche Regime 16 / 16 Mitgliedstaaten
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Mitgliedstaat Pensionsversicherungsträger Mindestpension (2026) Gesetzliches Regime & Mechanismus Einkommens- & Vermögensprüfung EU-Export (VO 883/2004) Statutarische Leitfäden
Italien (IT)
INPS
614,77 € / Monat Mindestrente-Aufstockung / Assegno Sociale 534,41 €
Zuschlag zur Mindestrente (Gesetz 638/1983) im Mischsystem. Assegno Sociale als Sozialleistung. Einkommensgrenze für Alleinstehende (7.992 €) und Ehepaare (15.984 €). Reine Beitragsleistung unbegrenzt. Mindestaufstockung in der EU vor 1996 exportierbar. Assegno Sociale nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004).
Deutschland (DE)
DRV
563 € / Monat + Wohnkostenbeihilfe / Grundrente bei 33 Jahren
Grundsicherung im Alter (SGB XII). Grundrentenzuschlag (SGB VI) bei mindestens 33 Beitragsjahren. Grundsicherung streng einkommens- und vermögensabhängig. Grundrente über steuerlichen Datenabgleich geprüft. Grundsicherung nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004). Grundrente voll nach Österreich exportierbar.
Frankreich (FR)
CNAV
733,03 € – 876,13 € / Monat Minimum Contributif MICO / ASPA 1.012 €
Minimum Contributif (MICO) anteilig nach Versicherungsquartalen. ASPA-Beihilfe ab Alter 65. MICO gedeckelt durch Rentenhöchstgrenze (1.367 €/M). ASPA streng einkommensabhängig (1.012 €). MICO voll nach Österreich exportierbar. ASPA nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004).
Spanien (ES)
INSS
783,30 € – 1.033,30 € / M Complemento a Mínimos / 14 Bezüge
Complemento a mínimos: Ausgleichszulage der INSS bei mindestens 15 Beitragsjahren. Jährliche Obergrenze für Nebeneinkünfte (8.900 € Alleinstehende, 10.384 € mit Ehegatten). Complemento a mínimos nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004). Erlischt bei Wegzug aus Spanien.
Schweiz (CH)
ZAS
CHF 1.225 / Monat ~1.260 € / AHV-Minimalrente Skala 44
Gesetzliche AHV-Minimalrente bei 44 Beitragsjahren (Skala 44). Ergänzungsleistungen (EL) bei Bedarf. AHV-Rente anrechnungsfrei. Ergänzungsleistungen (EL) unterliegen strenger Vermögensprüfung. AHV-Rente nach Österreich exportierbar. Ergänzungsleistungen (EL) entfallen bei Wohnsitzaufgabe in CH.
Großbritannien (UK)
DWP
218,15 £ / Woche ~945 €/M Pension Credit / Full New State Pension 221,20 £
Pension Credit garantiert Mindesteinkommen. New State Pension basiert auf 35 Beitragsjahren. Pension Credit bedürftigkeitsgeprüft. Gesetzliche State Pension einkommens- und vermögensunabhängig. State Pension nach Österreich exportierbar (indexiert unter TCA). Pension Credit nicht ins Ausland exportierbar.
Österreich (AT)
PVA
1.217,96 € / Monat Ausgleichszulagen-Richtsatz für Alleinstehende / 14 Bezüge
Ausgleichszulage stockt Eigenpension auf den gesetzlichen Richtsatz auf (14-mal jährlich). Strenge Einkommensprüfung des gesamten Nettoeinkommens einschließlich Ehegatten/Partner. Ausgleichszulage nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004). Erfordert gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.
Belgien (BE)
SFP
1.738,58 € / Monat Pension Minimum Garantie / GRAPA 1.490 €
Garantierte Mindestrente bei mind. 30 Jahren (berechnet auf 45stel). GRAPA als Sozialhilfe. Mindestrente automatisch nach Beitragsjahren. GRAPA bedarf strenger Vermögensprüfung. Mindestrente voll nach Österreich exportierbar. GRAPA nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004).
Niederlande (NL)
SVB
1.480,00 € / Monat AOW-Grundrente / AIO-Ausgleichszulage
AOW-Wohnsitzrente (2 % Aufbau pro Wohnjahr zwischen 17 und 67). AIO-Sozialausgleich. AOW-Grundrente anrechnungsfrei. AIO-Zulage erfordert strikte Vermögensprüfung. AOW nach Österreich exportierbar. AIO-Ausgleich nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004).
Schweden (SE)
PM
~11.600 SEK / Monat ~1.020 € / Garantipension + Wohngeld
Staatliche Garantipension ab 3 Wohnjahren (voll bei 40 Jahren). Verringert sich bei eigener Beitragsrente. Wird mit der Verdienstpension verrechnet. Wohnbeihilfe streng vermögensabhängig. Nach Rechtsreformen stark eingeschränkter EU-Export. Wohnbeihilfe nicht exportierbar (Anhang X).
Portugal (PT)
ISS
319,49 € – 462,61 € / Monat Pensão Mínima / CSI-Solidaritätszuschlag
Mindestpension gestaffelt nach Beitragsjahren (<15J: 319 €, 15-20: 339 €, 21-30: 373 €, >30J: 462 €). CSI-Hilfe. Beitragspension ohne Einkommensprüfung. CSI-Zuschlag unterliegt strenger Bedürftigkeitsprüfung. Beitragspension nach Österreich exportierbar. CSI nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004).
Polen (PL)
ZUS
1.780,96 PLN / Monat ~415 €/M Gesetzliche Mindestrente
Automatische Aufstockung auf Mindestrente bei 20 Beitragsjahren (Frauen) bzw. 25 Jahren (Männer). Keine Vermögensprüfung: Der Anspruch basiert rein auf den nachgewiesenen Beitragszeiten. Vollständig nach Österreich und in die gesamte EU exportierbar (Art. 7 VO 883/2004).
Irland (IE)
DSP
277,30 € / Woche ~1.201 €/M State Pension Contributory / Non-Contributory 266 €
State Pension (Contributory) bei mindestens 520 PRSI-Wochen. Non-Contributory als Wohnsitzleistung. Beitragspension ohne Einkommensgrenze. Non-Contributory Pension verlangt strenge Bedürftigkeitsprüfung. Beitragspension weltweit exportierbar. Non-Contributory nicht exportierbar (Anhang X VO 883/2004).
Luxemburg (LU)
CNAP
2.250,00 € / Monat Gesetzliche Mindestpension / 40 Versicherungsjahre
Gesetzliche Mindestpension bei 40 Versicherungsjahren (Aliquotierung um 1/40 je fehlendem Jahr). Keine Vermögensprüfung bei der gesetzlichen Mindestaltersrente. Vollständig und ungekürzt nach Österreich und in die gesamte EU exportierbar.
Malta (MT)
DSS
213,54 € / Woche ~925 €/M Gesetzliche Mindestrente Malta
National Minimum Pension im Two-Thirds-System bei Schnitt von 50 Jahresbeiträgen. Keine Vermögensprüfung bei der Beitragsmindestrente. Vollständig in der gesamten EU exportierbar (VO 883/2004).
Dänemark (DK)
ATP
~7.100 DKK / Monat ~950 €/M Folkepension Grundbeløb + Pensionstillæg
Universelle dänische Folkepension (Grundbeløb) bei 40 Wohnjahren. Ergänzungszulage Pensionstillæg. Grundbeløb rentenunabhängig. Pensionstillæg wird auf alle sonstigen Einkünfte angerechnet. Grundbeløb nach Österreich exportierbar (aliquot). Pensionstillæg verlangt Wohnsitzvoraussetzungen.
⚖️

Beitragsorientierte Eigenpensionen vs. Ausgleichszulage

In Österreich und Europa wird streng zwischen der erworbenen Beitragsleistung und sozialen Ergänzungszulagen (wie der Ausgleichszulage oder der deutschen Grundsicherung) unterschieden.

Beitragszeiten können durch zwischenstaatliche Zusammenrechnung (Art. 6 VO 883/2004) erfüllt werden.

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Exportbeschränkungen nach Artikel 70 (VO 883/2004)

Beitragsgedeckte Pensionen werden weltweit exportiert. Die Ausgleichszulage als beitragsunabhängige Sonderleistung (Anhang X) entfällt hingegen bei Auslandswohnsitz.

Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus Österreich verlegt, verliert den Anspruch auf die Ausgleichszulage.

🛡️

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Bei Arbeitszeiten in mehreren Staaten zahlt jeder Staat den Mindestbetrag nur anteilig entsprechend den im jeweiligen Land erworbenen Zeiten.

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OECD-Musterabkommen (Art. 18 & 19), 7%-Pauschalsteuern, Quellensteuerabzug und Vermeidung der Doppelbesteuerung.

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Frequently Asked Questions

Gibt es eine einheitliche Mindestpension in der EU? ▼

Nein. Die EU koordiniert Sozialsysteme nach VO 883/2004, legt jedoch keinen gemeinsamen Mindestbetrag fest.

Kann die Ausgleichszulage ins Ausland mitgenommen werden? ▼

Nein. Die Ausgleichszulage ist eine Sonderleistung nach Anhang X der VO 883/2004 und entfällt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts aus Österreich.

Zählen Versicherungszeiten aus anderen EU-Staaten mit? ▼

Ja, durch die zwischenstaatliche Zusammenrechnung (Art. 6 VO 883/2004) zählen alle europäischen Versicherungsmonate für die Wartezeit.

Welches Land hat die höchste gesetzliche Mindestpension in Europa? ▼

Luxemburg garantiert rund 2.250 € monatlich bei 40 Versicherungsjahren, gefolgt von Belgien mit 1.738,58 €.

Werden Auslandspensionen auf den Ausgleichszulagen-Richtsatz angerechnet? ▼

Ja, sämtliche in- und ausländische Einkünfte sowie Pensionen werden auf den Richtsatz angerechnet.